Dolmetsch-Service
In entsprechenden Situationen im Alltag sind gehörlose Menschen auf die Unterstützung durch eine/n Dolmetscher/in angewiesen. Meist übernehmen hörende Kinder gehörloser Eltern diese Tätigkeit, und nicht immer entspricht die Qualität der Übersetzung den Ansprüchen der Gehörlosen.
In den letzten Jahren nimmt auch hier der Druck zur Professionalisierung zu. Das bewirkt einen Wandel des Berufsbildes der Gehörlosendolmetscher/innen - es entwickelt sich hin zu größerer Kompetenz und höherer Qualität. Das Institut für Übersetzer- und Dolmetscherausbildung der Universität Graz ist an diesem Prozeß wesentlich beteiligt: Im Rahmen eines EU-Projektes werden unter anderem Aus- und Weiterbildungsmodule für Gebärdensprach-Dolmetscher/innen entwickelt.
In manchen größeren Orten stellen Gemeinden oder Magistrate gehörlosen Personen innerhalb eines bestimmten Rahmens einen kostenlosen Dolmetsch-Service zur Verfügung. Dennoch empfehlen wir Ihnen, sich zur Sicherheit vorher nach eventuell anfallenden Kosten zu erkundigen, bevor Sie einen Dolmetsch-Service in Anspruch nehmen; über die Qualität der einzelnen Dolmetscher/innen geben Ihnen sicherlich die örtlichen Gehörlosenvereine gerne Auskunft.
Gehörlosendolmetsch
des Magistrats Klagenfurt
Neuer Platz 1
9020 Klagenfurt
Frau Patricia Wider
Tel. 0463 - 537- 520
Abendsprechtag jeden Mittwoch von 16.30 - 18.30
Uhr, Rathaus, 1. Stock, Zimmer 31
Gehörlosendolmetsch
des Magistrats Innsbruck
Anmeldungen an den: Tiroler Landesverband der
Gehörlosenvereine
Ing.-Etzel-Straße 67
6020 Innsbruck
Tel./STel. 0512 - 586162
Fax: 0512 - 587025
Liste wird erweitert ...
Die aktuelle Liste aller österreichischen Dolmetscher/innen erhalten Sie bei den jeweiligen Landesverbänden der Gehörlosenvereine - vielleicht in Kürze aber auch hier!
Was Sie von einer Dolmetscherin oder einem Dolmetscher erwarten dürfen, darüber informiert Sie der folgende Text, der aus der Österreichischen Gehörlosenzeitung 4/93, Seite 12, übernommen ist (teilweise haben wir im Text die weibliche Form hinzugefügt oder sie grammatikalisch richtiggestellt):
Umgang mit Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern:
Wo brauche ich Dolmetscher/innen?
Arztbesuch
Behörden / Gericht / Polizei
Betriebsversammlungen / Personalgespräche
Fort- und Weiterbildung
Elternabend in der Schule
Umschulung
Vorträge
Reiseführung / Reisebüro
Wo bestelle ich Dolmetscher/innen?
In der Landesdolmetscher/innen-Zentrale:
Österreichischer Gehörlosenbund
Sekretariat:
Auf der Halde 9
4060 Leonding
Schreibtelefon: 0732 - 777619
Fax: 0732 - 775804
[Die jeweiligen Landesverbände der Gehörlosenvereine informieren Sie sicher ebenfalls gerne!]
Wichtig für die Vermittlung:
wann - Datum Zeit
wo - Ort, Treffpunkt
wie lange
wofür - Anlaß
wieviele Gehörlose
welche Sprachform - ÖGS, LBG
wer sind die Auftraggeber/innen - wenn bekannt (Behörde, Betrieb, Bildungsstätte)
Aufgaben und Pflichten von Dolmetscherinnen und Dolmetschern:
Übersetzen für Hörende und Gehörlose:
Gebärdensprache - Lautsprache; Lautsprache - Gebärdensprache;
gute Kenntnisse in ÖGS, LBG, Fingeralphabet und Lautsprache
Neutralität: Dolmetscher/innen sagen nicht ihre Meinung, sie helfen weder Gehörlosen noch Hörenden
Pünktlichkeit
Schweigepflicht: Dolmetscher/innen dürfen nichts über Art, Inhalt, Personen, Ort und Dauer des Einsatzes bekanntgeben;
Rechte von Dolmetscherinnen und Dolmetschern:
Pause
Ablehnung von Dolmetschaufträgen
Abbruch, wenn die Arbeitsbedingungen nicht zumutbar sind
angemessene Bezahlung
Doppeleinsatz
Empfehlungen für Gehörlose:
sich 15 Minuten vorher treffen; sich warm gebärden
die Dolmetscherin/den Dolmetscher und sich selbst vorstellen
Hörenden erklären, was Dolmetscher/innen tun und wofür ich sie brauche:
z.B. Mein Name ist ..., dies ist die Dolmetscherin/der Dolmetscher, Frau/Herr ... . Sie/Er übersetzt für uns beide.
bei Problemen beim Dolmetschen zuerst mit der Dolmetscherin/dem Dolmetscher selbst sprechen
Rechte der Gehörlosen:
Dolmetscher/innen ablehnen
selbst entscheiden, wo die Dolmetscherin/der Dolmetscher sitzt
sich bei Diskussionen selbst melden, selbst Fragen stellen
Pflichten der Gehörlosen:
nicht die Dolmetscherin/den Dolmetscher um Erklärung bitten
Auftrag rechtzeitig anmelden / absagen
Was tun Dolmetscher/innen nicht:
sie helfen nicht
sie beraten nicht
sie erklären nicht