Bundessozialämter (BSB)
In den Bundessozialämtern Österreichs sitzen wichtige Ansprechpersonen für schwerhörende oder gehörlose Personen: Bestimmte Förderungen oder Unterstützungen für hörgeschädigte Personen müssen beim Bundessozialamt beantragt werden. Andererseits erfahren Dienstgeber/innen, welche Förderungen sie in Anspruch nehmen können, wenn sie zum Beispiel einen Arbeitsplatz für eine hörgeschädigte Person zur Verfügung stellen bzw. eine offene Stelle mit einer hörgeschädigten Person besetzen wollen.
Achtung, für viele Förderungen ist ein Nachweis nötig, daß man zum Kreis der "begünstigten Behinderten" gehört; der Grad der Behinderung muß dafür mit mindestens 50% eingeschätzt worden sein. Diesen Nachweis erhalten Sie auch beim Bundessozialamt.
Die Zusammenarbeit zwischen Bundessozialämtern und den örtlichen Gehörlosen- oder Schwerhörigenvereinen klappt meistens gut, sodaß Sie auch dort erfahren können, welche Ansprechpersonen in Ihrem Bundessozialamt gut mit Hörgeschädigten kommunizieren können.
Und hier finden Sie das Bundessozialamt in Ihrem Zuständigkeitsbereich:
| Wien, Niederösterreich
und Burgenland 1010 Wien Babenbergerstraße 5 |
Tel.
01 - 58831 - DW Fax 01 - 58620 - 16 |
| Kärnten 9020 Klagenfurt Kumpfgasse 23 |
Tel. 0463 -
5864 - 0 Fax 0463 - 5864 - 888 |
| Oberösterreich 4021 Linz Gruberstraße 63 |
Tel. 0732 -
76040 - 0 Fax 0732 - 78530 - 4 |
| Salzburg 5021 Salzburg Auerspergstraße 67a |
Tel. 0662 -
88983 - 0 Fax 0662 - 88983 - 988 |
| Steiermark 8021 Graz Babenbergerstraße 35 |
Tel. 0316 -
7090 - 0 Fax 0316 - 7183 - 01 |
| Tirol 6010 Innsbruck Herzog-Friedrich-Straße 3 |
Tel. 0512 -
563101 Fax 0512 - 582609 |
| Vorarlberg 6903 Bregenz Rheinstraße 32/III |
Tel. 05574 -
6838 Fax 05574 - 6838 - 5 |