I. Wer sind begünstigte Behinderte?
(laut Behinderten-Einstellungsgesetz, Stand 03/98)

Begünstigte Behinderte sind:

Als Nachweis der Begünstigteneigenschaft gilt der letzte rechtskräftige Bescheid über die Einschätzung des Grades der Behinderung mit mindestens 50%, zum Beispiel

Wenn Sie noch keinen Nachweis haben, können Sie beim Bundessozialamt einen Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten stellen.

Wenn sich der Leidenszustand verschlechtert, kann beim Bundessozialamt ein Antrag auf Neufestsetzung des Grades der Behinderung eingebracht werden.

Alle Anträge sind formlos und kostenfrei!


II. Was bringt die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten den Betroffenen?


Nähere Informationen über das Behinderteneinstellungesetz erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Bundessozialamt.

Achtung: Auch Dienstgeber/innen können verschiedene Förderungen in Anspruch nehmen, wenn sie begünstigte Behinderte einstellen!